Informationen zur Anmeldung
Die Praxis ist bis am 20. Oktober 2024 geschlossen.
Zurzeit ist die Praxis voll ausgelastet; bis auf Weiteres werden keine neuen Patientinnen oder Patienten behandelt.
Für Anmeldungen verweise ich Sie an folgende Links:
1. Psychiatrische Universitätsklinik, Kinder- und Jugendpsychiatrie: https://www.pukzh.ch/unsere-angebote/kinder-und-jugendpsychiatrie/. Hier sind unter der Woche jederzeit Anmeldungen für stationäre und ambulante Anmeldungen von Kindern und Jugendlichen mit Wohnsitz Kanton Zürich möglich, wobei je nach zuständiger Stelle unterschiedlich lange Wartezeiten in Kauf genommen werden müssen.
2. Im Portal Doc24 (https://www.doc24.ch/de/zuerich-zh/alle/jugendpsychiater/alle) sind Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiater aufgefüht, oft mit Angaben der Verfügbarkeit/Fristen bis zu einem Erstgespräch.
3. Über die Seite https://www.psychologie.ch/psychologensuche der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) können Sie unter Angabe von wenigen Daten ebenfalls Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen in Ihrer Nähe finden. Hier ist zu beachten, dass die Vergütung im Einzelfall zu klären ist. In der Regel können die Kosten via Anordnungsmodell der Krankenkasse in Rechnung gestellt werden.
In der Regel nehme ich Anmeldungen von Kindern und Jugendlichen entgegen, die bereits kinder- und jugendpsychiatrisch abgeklärt wurden und bei denen eine Behandlungsbedürftigkeit festgestellt wurde, oder die zu einem früheren Zeitpunkt bereits bei mir in Behandlung waren.
Therapeutische Behandlungen finden bei mir immer nach einem ähnlichen Schema statt: Nach dem Eingang der Anmeldung und nach Klärung meiner zeitlichen Kapazitäten lade ich in der Regel die sorgeberechtigten Eltern mit ihrem Kind oder der Jugendlichen bzw. dem Jugendlichen in meine Praxis ein. Im Erstgespräch wird das Anliegen und das weitere Vorgehen besprochen. Anschliessend führe ich häufig Gespräche zur vertieften Klärung der Situation mit den Eltern und dem Kind durch. In den meisten Fällen nutze ich in dieser Phase einen Online-Fragebogen; nebst den Eltern können auch Jugendliche ab 11 Jahren den Fragebogen selbst ausfüllen, wie auch deren Lehrpersonen/Ausbildner (im Einverständnis mit der Familie). Die eigentliche Behandlung beginnt erst nach dieser Klärung und wenn dabei eine Behandlungsbedürftigkeit festgestellt wurde. Der Entscheid zur Behandlung wird bei Kindern immer zusammen mit den Eltern getroffen.