Verrechnung der Leistungen
Meine Leistungen werden in der Regel durch die Grundversicherung der Krankenkasse abgedeckt und vergütet, mit dem üblichen Selbstbehalt und unter Berücksichtigung der individuell festgelegten Franchise. In besonderen Fällen ist eine Abrechnung über die Sozialversicherung SVA bzw. Invalidenversicherung IV möglich.
Normalerweise verrechne ich nach dem Prinzip von Tiers payant (TP), was bedeutet, dass ich die Rechnung direkt an die Krankenkasse schicke. Hierzu benötige ich jedoch das schriftliche Einverständnis durch die sorgeberechtigten Personen. Das entsprechende Formular verschicke ich mit meiner Einladung zum Erstgespräch.
Falls die gewünschten Leistungen über die Krankenkasse verrechnet werden sollen, achten Sie bitte auf Ihre Versicherungsmodalitäten mit der Krankenkasse zu Zuweisung, Selbstbehalt und Franchise. Sind Sie bzw. Ihr Kind/Jugendliche in einem Hausarztmodell versichert, benötige ich zwingend eine Zuweisung durch den zuständigen Haus- oder Kinderarzt bzw. -ärztin.
Sollen die Leistungen der Sozialversicherung SVA bzw. IV in Rechnung gestellt werden, muss ich als Durchführungsstelle im Rahmen einer gültigen IV-Verfügung anerkannt sein. Bis dies geklärt bzw. anerkannt ist werden die Leistungen immer der Krankenkasse in Rechnung gestellt.
Selbstverständlich besteht die Möglichkeit als Selbstzahler direkt zu bezahlen. Bitte erkundigen Sie sich bei entsprechendem Wunsch bei unserem Erstgespräch.
Vereinbarte Termine können bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin telefonisch oder per E-Mail ohne Kostenfolge abgesagt werden.
Bei kurzfristigen Absagen (unter 24 Stunden vor Termin) kann der halbe Stundentarif in Rechnung gestellt, bei Nichterscheinen (ohne Ihre Absage) ist es der volle Stundentarif. Diese Kosten werden von der Krankenkasse nicht übernommen und müssen daher von Ihnen selbst bezahlt werden.
Ich arbeite mit der Ärztekasse zusammen, die für mich die Rechnungsstellung und das Inkasso übernimmt.